Für Haushalte, Gewerbe und Industrie setzt sich der Wasserpreis aus einer Grundgebühr und der bezogenen Wassermenge in Kubikmeter zusammen.
Für jedes Gebäude, das an das Wasserleitungsnetz angeschlossen ist, wird eine halbjährliche Grundgebühr berechnet. Für Gewerbe- und Industriebauten wird diese nach der Grösse des eingebauten Wassermessers bestimmt. Die Grundgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn kein Wasser bezogen wird.
Die Grundgebühr berechnet sich anhand der Grösse des Wassermessers. Für einen provisorischen Wasserbezug bei Neubauten, Strassenbauten etc. wird das Wasser mit CHF 1.50/m³ (exkl. MWSt.) berechnet.
Fliessende Brunnen oder ähnliche Dauerbezüge ab der öffentlichen Wasserversorgung werden mit 75 Rappen/m³ (exkl. MWSt.) verrechnet.
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