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Neuerungen bei den Strompreisen 2022

27.10.2021

Für 2022 erhöht die ESAG den Energiepreis und den Rückliefertarif für ins Netz eingespeiste «graue» Energie um 1,3 Rappen pro kWh. Neu führt die ESAG ein abgestuftes System für Herkunftsnachweise ein.

Neuerungen bei den Strompreisen 2022

Bild: Stefan Weber

Die Energiepreise am Strom-Grosshandel sind innerhalb rund einem halben Jahr um 2,5 Rp./kWh angestie-gen. Gründe dafür sind vor allem die Preisanstiege für Kohle, Rohöl, Gas und CO2.

Die ESAG verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie und beschafft die Energie jeweils verteilt auf drei bis vier Jahre im Voraus. Dank diesem Vorgehen profitieren die Kunden der ESAG noch von tieferen Einkaufprei-sen aus den Vorjahren.

Trotzdem müssen die Energiepreise der ESAG für 2022 um 1,3 Rp./kWh erhöht werden. Der Verwaltungsrat der ESAG hat Ende August die Stromtarife für das Jahr 2022 festgesetzt. Der Netzpreis und die Abgaben bleiben unverändert.

Stromtarif 2022*

exkl. MWSt

inkl. MWSt

Energie

8

8.62

Netznutzung

11.36

12.23

Abgaben

3.05

3.28

Total

22.41

24.13

Rappen pro kWh, die MWST beträgt 7,7 %.

* Bsp. Einheitstarif für das Standardprodukt Blau bis zu einem maximalen jährlichen Strombezug von 50 000 kWh auf Niederspannung.

Zusammensetzung Stromtarife

Die Stromtarife setzen sich grundsätzlich aus den drei Komponenten Energie, Netz und Abgaben zusammen:

  • Energiepreis: Der Energiepreis deckt die Kosten der Stromproduktion respektive den Einkauf.
  • Netzpreis: Dieser Preis finanziert den Bau und den Unterhalt des lokalen Verteilnetzes. Um unsere Kosten tief zu halten, richten wir unsere Unterhaltsarbeiten möglichst nach den von den Gemeinden geplanten Strassensanierungen.
  • Abgaben: Hierbei handelt es sich um die vom Staat verordneten Abgaben für Gemeinwesen, Bund und Förderzwecke.

Rückliefertarif angepasst

Der Preis für ins Netz eingespeiste «graue» Energie soll sich gemäss den gesetzlichen Vorgaben mindestens am durchschnittlichen Energiebeschaffungspreis der Grundversorgung orientieren. Da dieser durchschnittlich um 1,3 Rp./kWh angestiegen ist, steigt der Rückliefertarif für 2022 auf 6,3 Rp./kWh.

Neues System für Herkunftsnachweise

Für die Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN) führt die ESAG ab 2022 ein abgestuftes System ein:

  • Vergütung für HKN-Solarstrom für Anlagen bis 350 kW peak 4,5 Rp./kWh
  • Vergütung für HKN-Solarstrom für Anlagen grösser als 350 kW peak 2,5 Rp./kWh

Mit dieser Neuerung reagiert die ESAG auf die sich abzeichnende erhöhte Bautätigkeit von Solaranlagen im Versorgungsgebiet.

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