Vertrag, den die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der ESAG abschliessen, in denjenigen Gebieten, wo die ESAG das Glasfasernetz baut und betreibt. Der Hausanschlussvertrag umfasst die Gebäude-Erschliessung in Form einer Glasfaseranschlussleitung bis zum Gebäude sowie die Steigzonen-Erschliessung in Form einer glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung im Gebäude selbst. Die Dienste der Service Provider, welche über den Glasfasernetzanschluss erbracht werden, sind nicht Teil dieses Vertrags. Die Kunden bzw. Kundinnen beziehen diese direkt beim Service Provider ESAG (Quickline).
Energie Seeland AG
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3250 Lyss
T 032 387 02 22 (inkl. Pikett)
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